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OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. September 2002 - 12 A 10795/02 (https://dejure.org/2002,24062)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenerstattung: Rund-um-die Uhr-Betreuung im häuslichen Umfeld statt stationärem Aufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 14.03.2002 - 6 K 1616/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02
Ein "Verziehen" im Sinne von § 107 Abs. 1 BSHG ist anzunehmen, wenn der Verziehende die bisherige Unterkunft und den gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt und einen Aufenthaltswechsel in der Absicht vornimmt, an den bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht mehr zurückzukehren; der Begriff des "Verziehens" im Sinne von § 107 BSHG bezeichnet eine Verlegung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen und setzt deshalb neben der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort auch die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 11.98 - FEVS 49, 434 [440 f.] m.w.N.). - BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02
Gemäß Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 AGBGB ist nämlich § 288 BGB, auf den die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 291 Satz 2 BGB verweist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 C 27.99 - BVerwGE 111, 213 [219]), in der seit dem 1. Mai 2000 geltenden Fassung nur auf Forderungen anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt fällig wurden. - OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2001 - 12 A 11498/01
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02
Da der Klägerin - wie gerade ausgeführt - hinsichtlich der Frau J. geleisteten Hilfe grundsätzlich ein Erstattungsanspruch gemäß § 107 Abs. 1 BSHG gegen die Beklagte zusteht und da die Hilfeleistungen nach dem 30. September 2000 nicht unterbrochen waren, endete die Verpflichtung des Beklagten zur Kostenerstattung gemäß § 107 Abs. 2 Satz 2 BSHG mit Ablauf von zwei Jahren seit dem Aufenthaltswechsel von Frau J. , gemäß § 26 SGB X i.V.m. § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB also mit Ablauf des 4. Januar 2001 (vgl. den Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2001 - 12 A 11498/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2003 - 12 A 11652/03 Hinsichtlich des Beginns der Frist ist hier, wie das Verwaltungsgericht insofern zutreffend festgestellt hat, die Regelung des § 187 Abs. 1 BGB und nicht etwa die des § 187 Abs. 2 BGB maßgeblich, weil der als Anknüpfungspunkt dienende Umzug ein in den Lauf eines Tages fallendes Ereignis darstellt (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2001 - 12 A 11498/01.OVG; Urteil des Senats vom 13. September 2002 - 12 A 10795/02.OVG - [beide abgedruckt in ESOVGRP];… Mergler/Zink, BSHG, 4. Auflage Stand Mai 2003, § 107 Rn. 16).